Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail, über die virtuelle Beratungsstelle oder über unser Kontaktformular.
Ein Strafverfahren ist mit hohen psychischen Belastungen verbunden. Als Betroffene*r einer schweren Straftat haben Sie deswegen Anspruch auf juristische Begleitung (Zeugenbeistand bzw. Nebenklagevertretung). Seit 2017 haben Sie auch einen Anspruch auf Unterstützung und Begleitung durch eine dafür ausgebildete Psychosoziale Prozessbegleitung. Diese stabilisiert Sie, erklärt Ihnen alles und begleitet Sie Schritt für Schritt durch das gesamte Verfahren.
Nein. Als Kind oder Jugendliche*r darfst du eine Beratung in Anspruch nehmen, ohne, dass Wissen und Einverständnis deiner Erziehungsberechtigten.
Ja. Viele Menschen informieren sich erstmal über unsere Angebote und die Psychosoziale Prozessbegleitung. Das kann persönlich, telefonisch oder per Video geschehen.
Die Psychosoziale Prozessbegleitung ist kostenfrei. Im Falle einer gerichtlichen Beiordnung bekommen wir eine pauschale Vergütung. Verbleibende Kosten übernimmt der Verein Wirbelwind e.V..
Nein. Wenn Sie möchten, informieren wir Sie über den Ablauf von Anzeige und Strafverfahren und besprechen mit Ihnen, welche Folgen eine Anzeige nach sich zieht. Sie können mit uns über Ihre damit verbundenen Ängste und Hoffnungen sprechen: Wir klären auf, informieren bestmöglich und stärken Sie dafür, selbst eine gute Entscheidung für sich treffen zu können.
Das ist eine individuelle Entscheidung der betroffenen Person. Wir finden es gut, wenn möglichst viele Straftaten verfolgt werden und unterstützen deswegen Betroffene auf diesem Weg. Wir wissen aber auch um die teilweise enormen psychischen Belastungen, die ein Strafverfahren für Betroffene bedeuten kann. Unser Ansatz ist deswegen davon geprägt, die Ratsuchenden möglichst umfassend zu informieren und mit Ihnen alle zu erwartenden Auswirkungen zu besprechen, damit Sie selbst eine möglichst gut informierte eigene Entscheidung treffen können. Nicht anzuzeigen kann für Betroffene die bessere Option sein. Das verstehen, respektieren und unterstützen wir.
Ja. Es ist Aufgabe der Polizei im Ermittlungsverfahren entsprechende Beweise zu sammeln. Ihre Zeugenaussage ist dabei von wesentlicher Bedeutung.
Ja. Als Verletzte*r einer Straftat ist Ihre Zeugenaussage von besonderer Bedeutung. Wenn Sie mit dem*der Beschuldigten direkt verwandt sind, haben Sie ein Zeugnisverweigerungsrecht. Das bedeutet, dass Sie die Aussage verweigern dürfen.
Möglicherweise ist die Tat dann bereits verjährt. Das hängt vom Tatzeitpunkt und der Schwere der Straftat ab. Eine Anzeige kann man trotzdem erstatten, das Verfahren wird dann aber vermutlich eingestellt.
Ja. Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen wird der*die Beschuldigte darüber informiert, dass ein Ermittlungsverfahren gegen sie*ihn läuft. Er*Sie kann sich zu den Tatvorwürfen äußern, hat aber das Recht zu schweigen.
Die Anzeige zurückzunehmen ist bei angezeigten Sexualstraftaten nicht möglich. Hier müssen die Strafverfolgungsbehörden ermitteln, sobald sie davon erfahren.
Wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat und das Hauptverfahren eröffnet wird, muss vor Gericht die Schuld des*der Angeklagten bewiesen werden. Wenn der*die Angeklagte schuldig gesprochen wird, erfolgt ein Urteil. Ob und wie lange jemand ins Gefängnis muss, hängt von dem Strafmaß ab.
Nein. Die Psychosoziale Prozessbegleitung hat keinen Einfluss auf die polizeiliche Ermittlungsarbeit und das Gerichtsverfahren.
Sie haben noch Fragen zu dem Ablauf einer Beratung? Lesen Sie hier weiter:
Kontakt:
Wirbelwind Ingolstadt e.V.
Am Stein 5
85049 Ingolstadt
Tel: 0841/17353
Spendenkonto:
Sparkasse Ingolstadt - Eichstätt
IBAN: DE03 7215 0000 0000 0155 11
BIC: BYLADEM1ING
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