psychosoziale prozessbegleitung

HILFE BEI GERICHT FÜR KINDER, JUGENDLICHE UND BESONDERS BELASTETE ERWACHSENE NACH §406g StPO


Psychosoziale Prozessbegleitung (PsychPb) ist ein Angebot für Menschen, die von einer Straftat betroffen sind und sich auf ihrem Weg durch ein Strafverfahren Begleitung wünschen.

Sie richtet sich an Kinder, Jugendliche und besonders belastete Erwachsene, die Unterstützung brauchen, um diesen oft belastenden Prozess besser zu verstehen und nicht allein damit zu sein.

 

Die Begleitung kann bereits vor einer Anzeige beginnen  und Sie - wenn Sie es möchten - bis zur Gerichtsverhandlung und darüber hinaus unterstützen.


Wie unterstützt psychosoziale prozessbegleitung?

Psychosoziale Prozessbegleitung möchte Ihnen Sicherheit, Orientierung und Entlastung geben. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Verständliche, altersgerechte Informationen darüber, wie eine Anzeige oder ein Strafverfahren abläuft
  • Vorbereitung auf Gespräche mit Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht
  • Begleitung zu Terminen, damit Sie nicht alleine gehen müssen
  • Emotionale Unterstützung, um Ängste und Unsicherheiten zu verringern
  • Schutz und Stabilisierung, indem Ihre Bedürfnisse ernstgenommen und respektiert werden

Sie entscheiden dabei immer selbst, in welchem Umfang Sie die Begleitung möchten.


warum kann psychosoziale prozessbegleitung hilfreich sein?

Ein Strafverfahren kann verunsichern, überfordern oder alte Belastungen wachrufen. Psychosoziale Prozessbegleitung kann Ihnen in dieser Zeit Halt und Orientierung ermöglichen: Durch ein offenes Ohr, Informationen, die Reduzierung individueller Belastungen, der Vermittlung von Bewältigungsstrategien oder mit all dem Gefühl, mit Ihren Sorgen nicht alleine zu sein.


was ist nicht teil der psychosozialen prozessbegleitung?

Die Psychosoziale Prozessbegleitung ersetzt keine rechtsvertretende Funktion, Beratung oder Therapie.