Beratung für pädagogische Fachkräfte


Fachberatung nach §8a/8b

Rechtsanspruch auf Beratung

 

Der §8a,§8b des SGB VIII und das Bundeskinderschutzgesetz beziehen sich auf den Schutzauftrag bei vermuteter Kindeswohlgefährdung und bezieht alle "Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen" mit ein. Diese haben einen Rechtsanspruch auf Beratung durch eine "insofern erfahrene Fachkraft" (ISEF). Beide hauptamtlichen Beraterinnen sind ausgebildete ISEFs zuständig für die Stadt Ingolstadt.                                        

Nutzen SIe auch unsere Neue Sprechstunde für Fachkräfte

 

Aufgabe der ISEF ist die Beratung und Begleitung von HelferInnen in der Umsetzung des Schutzauftrages. Sie kann einmalig oder auch über einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen werden. Im Rahmen der Informationsgewinnung werden die Daten anonymisiert und gemeinsam bewertet. Die ISEF gibt Empfehlungen ab,, die Fallverantwortung liegt bei der pädagogischen Fachkraft, bzw. bei der Institution.

 

SCHEUEN SIE SICH NICHT DIESE BERATUNG IN ANSPRUCH ZU NEHMEN. GEMEINSAM KÖNNEN WIR ÜBERLEGEN, WIE WIR DEM SCHUTZAUFTRAG FÜR KINDER- UND JUGENDLICHEN NACH KOMMEN KÖNNEN.


Fallcoaching

Wenn Sie und/oder Ihr Team Fragen zu in einem Fall in Ihrer Institution haben, können Sie sich an uns wenden.. 

Schutzkonzepte

Wir unterstützen Sie gerne bei der Erarbeitung und Erstellung eines Schutz-konzeptes zugeschnitten auf Ihre Institution..

Einzelcoaching

Wie bin ich als pädagogische Fachkraft?
Wir unterstützen Sie bei Fragen der Selbstreflexion. Sie können auch anonym bleiben..