Rechtsanspruch auf Beratung
Der §8a,§8b des SGB VIII und das Bundeskinderschutzgesetz beziehen sich auf den Schutzauftrag bei vermuteter Kindeswohlgefährdung und bezieht alle "Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen" mit ein. Diese haben einen Rechtsanspruch auf Beratung durch eine "insofern erfahrene Fachkraft" (ISEF). Beide hauptamtlichen Beraterinnen sind ausgebildete ISEFs zuständig für die Stadt Ingolstadt.
Aufgabe der ISEF ist die Beratung und Begleitung von HelferInnen in der Umsetzung des Schutzauftrages. Sie kann einmalig oder auch über einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen werden. Im Rahmen der Informationsgewinnung werden die Daten anonymisiert und gemeinsam bewertet. Die ISEF gibt Empfehlungen ab,, die Fallverantwortung liegt bei der pädagogischen Fachkraft, bzw. bei der Institution.
Wenn Sie und/oder Ihr Team Fragen zu in einem Fall in Ihrer Institution haben, können Sie sich an uns wenden..
Wir unterstützen Sie gerne bei der Erarbeitung und Erstellung eines Schutz-konzeptes zugeschnitten auf Ihre Institution..
Wie bin ich als pädagogische Fachkraft?
Wir unterstützen Sie bei Fragen der Selbstreflexion. Sie können auch anonym bleiben..
Kontakt:
Wirbelwind Ingolstadt e.V.
Am Stein 5
85049 Ingolstadt
Tel: 0841/17353
Spendenkonto:
Sparkasse Ingolstadt - Eichstätt
IBAN: DE03 7215 0000 0000 0155 11
BIC: BYLADEM1ING
Wir freuen uns auch auf Ihren Besuch auf unserer Facebook-Seite...
Mitglied im
Mitglied im